Mit dem Simple Swiss Quality Management System SSQMS jetzt die KVV Auflagen aufwandsarm und günstig erfüllen.
Was ist ein Qualitätsmanagementsystem (QMS)?
Ein medizinisches Qualitätsmanagementsystem ist ein systematischer Ansatz zur Darstellung und Verbesserung der Qualität von Gesundheitsdienstleistungen durch die Identifizierung von einerseits besonders positiven und andererseits verbesserungsfähigen Bereichen, die sich gut oder schlecht auf die Patientenversorgung auswirken können. Es beinhaltet die Einrichtung von Prozessen zur kontinuierlichen Überwachung und Verbesserung der Qualität der medizinischen Dienstleistungen sowie zur Identifizierung und Korrektur von Problemen, wenn diese auftreten.
Elemente eines medizinischen Qualitätsmanagementsystems können sein:
- Initiativen zur Qualitätsverbesserung: Hierbei handelt es sich um laufende Bemühungen, Strukturen und Prozesse, die sich positiv oder negativ auf die Qualität der Versorgung auswirken können, zu erkennen, zu optimieren und – wo negativ – zu beheben.
- Klinische Audits: Hierbei handelt es sich um systematische Überprüfungen von Gesundheitsleistungen, um sicherzustellen, dass sie den festgelegten Standards und Richtlinien entsprechen.
- Risikomanagement: Hierbei geht es darum, potenzielle Risiken für Patienten und Mitarbeiter des Gesundheitswesens, einschliesslich medizinischer Fehler und unerwünschter Ereignisse, zu identifizieren und zu mindern.
- Patientensicherheit: Hier geht es um die Umsetzung von Massnahmen zur Verringerung des Schadensrisikos für Patienten, wie z.B. Handhygieneprotokolle und Initiativen zur Medikamentensicherheit.
- Kontinuierliche Qualitätsverbesserung: Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung und Analyse von Daten zu Prozessen und Ergebnissen im Gesundheitswesen, um Bereiche mit Verbesserungspotenzial zu identifizieren. Hier liegt der Schwerpunkt von SSQMS. Es ist wichtig zu sehen, dass sämtliche Elemente eines QMS wichtig sind und auch wenn wir hier einen Schwerpunkt auf die KVP Kontinuierlichen Verbesserungs-Prozess legen, möchten wir, dass alle Elemente in Ihrem QMS berücksichtigt werden.
Warum SSQMS – Simple Swiss Quality Management System?
KVV Artikel 58g schreibt für medizinische Leistungserbringende ein «geeignetes Qualitätsmanagementsystem» vor. Ein solches existiert bereits mit dem «SSQMS – Simple Swiss Quality Management System». Es ist «lean», d.h. einfach und kostengünstig und baut auf in der Schweiz bewährtem auf: Eine auf die spezifische Situation zugeschnittene, vornehmlich auf Routine-Daten basierende Teilnahme am AQC-Register, PROM/PREM-Erhebungen bei Patientinnen sowie Patienten über Patientenreport.ch bzw. das AdjumedValidate-System und das T-Zertifikat der gemeinnützigen T-Stiftung sind seine Elemente, welche im Idealfall alle zum Einsatz kommen. Durch die wissenschaftliche Begleitung durch die Basel Academy werden Fundiertheit und kontinuierliche Weiterentwicklung des SSQMS sichergestellt.
Damit die Leistungserbringenden mittels SSQMS die gesetzlichen Anforderungen nach KVV 58g erfüllen können, brauchen sie folgende vier SSQMS-Elemente, welche im Idealfall – in Ergänzung zu den oben aufgelisteten Elementen eines QMS – alle zum Einsatz kommen:
- Ein medizinisches Dateneingabe- und ‑auswertungssystem für die quantitative Erfassung des Ist-Zustandes sowie das Monitoring des Verbesserungsprozesses. Hierzu bietet sich die AQC-Teilnahme an (für die ambulante Chirurgie z.B. mit einem kurzen, auf automatisiert übertragenen Abrechnungsdaten aufbauenden Fragebogen)
- Ein mit den medizinischen Daten integriertes Patientenbefragungssystem (PROM/PREM) für den quantitativen und qualitativen Nachweis des Behandlungserfolgs. D.h. ein Hauptteil der Informationen wird durch die Patientinnen und Patienten bereitgestellt
- Ein internes Audit, welches die Erreichung der Qualitätsanforderungen sowie den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (PDCA-Zyklus, «Deming-Kreis») dokumentiert
- Die wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung dieses Systems durch die Basel Academy
Anstatt dass für teures Geld und mit viel Aufwand neue Systeme aufgebaut werden, bietet die AQC-Geschäftsstelle (Adjumed Services AG, Zürich) das Qualitätsmanagementsystem SSQMS an, welches aus diesen bereits existierenden, bewährten und kostengünstigen Elementen besteht.
Wie funktioniert das SSQMS – was muss ich tun?
Das SSQMS ist aufwandsarm, kostengünstig, baut auf bewährten Inhalten und einer ausgereiften Technologie auf und wurde in der Schweiz entwickelt, d.h. es ist spezifisch auf die Bedürfnisse der Schweizer Leistungserbringenden zugeschnitten.
Hier die Elemente, welche es braucht:
- In einem Grundsatzpapier sollten die folgenden Punkte festgehalten werden. Das Grundsatzpapier kann wie die späteren Auditberichte im AQC-Erfassungssystem (AdjumedCollect) hochgeladen werden. Die Geschäftsstelle der T-Stiftung bestätigt den Erhalt.
- Qualitätsplanung: Dazu gehört die Festlegung der Qualitätsstandards, die medizinischen Dienstleistungen des erfüllen müssen, sowie die Definition der Prozesse und Ressourcen, die zur Erfüllung dieser Standards erforderlich sind. Bitte beachten: Hier sollen alle Elemente des QMS wie im ersten Abschnitt beschrieben zur Geltung kommen, auch wenn wir hier das Hauptaugenmerk auf die Datensammlung und -auswertung im Zusammenhang mitdem KVP legen.
- Qualitätskontrolle: Dazu gehört die Art der Überwachung und Messung der Qualität. Wir empfehlen den Einsatz der später beschriebenen Elemente des SSQMS. Was überwacht bzw. gemessen wird, sollte ebenfalls hier festgehalten werden. Diagnosen, Eingriffsarten, weitere Parameter für die Selektion und Datenerhebung sind zu definieren.
- Qualitätssicherung: Hierbei wird überprüft, ob die zur Einhaltung der Qualitätsstandards erforderlichen Prozesse und Ressourcen vorhanden und effektiv sind. Die Überprüfung erfolgt durch die weiter unten beschriebenen internen Audits.
- Kontinuierliche Verbesserung: Dazu gehört die regelmässige Überprüfung und Analyse, um verbesserungswürdige Bereiche zu identifizieren. Auch dies erfolgt in den weiter unten beschriebenen internen Audits.
- Danach sollte die Definition der medizinischen Dateneingabe- und ‑auswertung mittels AQC-Teilnahme erfolgen. Dies kann bei ambulanten Fällen sehr rudimentär erfolgen (z.B. mittels Routine-Daten für pauschal abgerechnete Eingriffe). Bei stationären Fällen empfehlen wir den RTTM (reduce to the max) AQC-Fragebogen. Im Minimum sollten mindestens 100 Operationen pro Haupt-Operateur erfasst werden. Allerdings empfehlen wir die Voll-Erfassung, da nur diese den maximalen Nutzen für den Überblick und die eigene Statistik erbringt. Falls noch nicht erfolgt, sollte die AQC-Teilnahme mit der AQC-Geschäftsstelle vereinbart werden.
- Mit der AQC-Geschäftsstelle kann auch gleich die Definition der Patientenbefragung (PROM/PREM) erfolgen. Wir empfehlen eine präoperative EuroQol-Befragung und die postoperative Befragung mittels AQCValidate Fragebogen. Die Befragung kann durch fachspezifische Fragebögen ergänzt werden.
- Mindestens einmal jährlich muss ein Internes Audit erfolgen, welches die Erreichung der Qualitätsanforderungen sowie den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (PDCA-Zyklus, «Deming-Kreis») dokumentiert. Hierzu empfehlen wir die Checkliste des T-Zertifikates, welche auch auf die Benchmark-Möglichkeiten des AQC-Systems bezug nimmt. Die Audit-Checkliste kann ebenfalls ins AQC-Erfassungssystem (AdjumedCollect) hochgeladen werden. Die Geschäftsstelle der T-Stiftung erstellt eine Empfangsbestätigung.
- Als Letztes müssen sich die SSQMS-Teilnehmer bzw. deren Verantwortliche bereithalten, Fragen zur Systemoptimierung seitens der damit beauftragten Basel-Academy zu beantworten.
Und die Kosten? Die sind sehr niedrig.
Für den Einsatz des SSQMS entstehen keine Extra-Kosten zusätzlich zur AQC- und Patientenreport-Teilnahme. Die AQC-Kosten betragen (mit einem jährlichen Fakturaminimum von CHF 500.00) pro Fall CHF 4.30 bei elektronischer Teilnahme und CHF 5.80 bei manueller Teilnahme. Für einen PROM-Fall werden bei elektronischer Durchführung (Erstbefragung per Tablett oder SMS aufs Handy vor Ort. SMS oder Mail für die Folgebefragung) CHF 5.00 erhoben. Bei elektronischer Übermittlung von 100 Fällen pro Jahr sind das CHF 430.00 für die AQC-Teilnahme und CHF 400.00 (80% Teilnahme) für die Patientenbefragung, zusammen also CHF 830.00 pro Haupt-Operateur zuzüglich Mehrwertsteuer.
Einfach ausgedrückt entstehen für diejenigen Leistungserbringer, die schon für sich selber erheben, was ihnen nützt, keine Zusatzkosten. Denn die seit 1995 bestehende AQC ist schon immer das offiziell von der SGC unterstützte Tool für die primär eigene Qualitätssicherung der Ärztinnen und Ärzte. Sie wird sinnvoll ergänzt durch den Einbezug der Patientinnen und Patienten und integriert ins Simple Swiss Quality Management System SSQMS.
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